Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2022
Termine
23.10.2019
Termine
11.07.2019
Termine
15.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
07.04.2016
Eröffnungen
29.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.06.2011 bis zum 31.12.2011
07.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.08.2011
Neueintragungen